Gesetzliche Krankenversicherungen
Elisabeth Roth kann mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen, bei Dr. Ulrich Goldmann ist dies nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn nachweislich in absehbarer Zeit bei anderen niedergelassenen Kollegen kein Therapieplatz frei ist. Eine Kurzzeit-Verhaltenstherapie umfasst 25 Sitzungen, eine Langzeittherapie 45 Sitzungen, Verlängerungen sind bei ausreichender Begründung bis zu maximal 80 Sitzungen möglich.

Private Krankenversicherungen und Beihilfe
Mit privaten Krankenversicherungen sowie mit der Beihilfe, die einen Teil der Gesundheitskosten für Beamte übernimmt, ist eine Abrechnung möglich. Bei den privaten Krankenversicherungen gibt es einer Vielzahl von Tarifen, die Psychotherapie in unterschiedlichem Umfang abdecken. So kann beispielsweise die Stundenzahl beschränkt sein oder eine Zuzahlung nötig sein. Auch das Antragsverfahren variiert von Versicherung zu Versicherung. Vor Aufnahme einer Psychotherapie ist es daher erforderlich, dass Sie sich bei Ihrer Versicherung über die Bedingungen erkundigen. Die Höhe des Honorars orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Antragsverfahren
Die im Folgenden dargestellte Vorgehensweise gilt für die gesetzlichen Krankenversicherungen, die Beihilfe und, zumindest in ähnlicher Art und Weise, für viele private Versicherungen. Zunächst können bis zu fünf so genannte probatorische Sitzungen stattfinden. Diese dienen dazu, sich gegenseitig kennen zu lernen, diagnostische Maßnahmen (Fragebögen und ggf. psychologische Tests) durchzuführen, ein gemeinsames Verständnis für die aktuelle Erkrankung bzw. Problematik zu entwickeln, Ziele festzulegen und die einzelnen Therapieschritte dementsprechend zu planen. Haben Therapeut und Klient sich zur Durchführung einer Therapie entschieden, stellt der Therapeut bei der Versicherung einen Antrag für die Kostenübernahme.
Nach dessen Bewilligung kann die Therapie beginnen. Üblicherweise schließen Therapeut und Klient am Anfang der Therapie miteinander eine Therapievereinbarung ab, in der beide sich auf Rahmenbedingungen und inhaltliche Aspekte der Therapie einigen. Lässt der Klient eine Sitzung ausfallen, die er nicht mindestens 48 Stunden zuvor abgesagt hat, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 60% fällig, die er selbst übernehmen muss.

Privatliquidation

Übernimmt Ihre private Krankenversicherung keine Kosten für Psychotherapie oder möchten Sie aus anderen Gründen die Kosten lieber selbst übernehmen, entfällt natürlich das Antragsverfahren. Wir stellen Ihnen dann die Sitzungen in Rechnung, die Höhe des Honorars kann individuell verhandelt werden.